Borussia Mönchengladbach - Fanclub
,,Lastruper Borussenstall"
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein (Fanclub) führt den Namen „Lastruper Borussenstall", zunächst ohne den
Zusatz „e.V.", und hat seinen Sitz in 49688 Lastrup.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Verein ist eine auf freiwilliger Grundlage beruhende Vereinigung von Fans des
Fußballvereins Borussia Mönchengladbach.
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung und Wahrung der Interessen von
Borussia Mönchengladbach und seinen Fans in der Region, um gemeinsame
Aktivitäten und gesellige Veranstaltungen zu organisieren.
Der Fanclub distanziert sich ausdrücklich von Mitgliedern die gewalttätig, auf
Schlägereien oder Sachbeschädigungen aus sind. Mitglieder die sich nicht an
diese Satzung halten, können durch das Präsidium aus dem Fanclub mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen werden.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
§ 3 Rechtsgrundlage
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder, sowie aller Organe des Vereins, werden in
dieser Satzung geregelt.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft zum Fanclub kann jede natürliche Person schriftlich
beantragen. Für Minderjährige ist die Einwilligung des gesetztlichen Vertreters
erforderlich. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch das Präsidium.
Durch die Unterschrift auf der Beitrittserklärung wird die Satzung des Vereins
anerkannt. Durch die Unterschrift auf dem Sepa Lastschriftmandat wird der jeweilige
Beitragseinzug angewiesen. Gründe für eine evtl. Ablehnung des Aufnahmeantrages
brauchen nicht angegeben werden.
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
1. Den Tod des Mitglieds.
2. Durch Austritt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt zum Ende eines jeden Jahres,
wenn eine schriftliche Kündigung bis zum O 1.12. des Jahres dem Präsidium
zugegangen ist.
3. Durch Ausschluss
a) aus den in §2 dieser Satzung aufgeführten Gründen seitens des Präsidiums.
b) wenn ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung, länger als drei Monate,nicht nachkommt.
Ein Ausschluss wird dem Betroffenen nach einer Präsidiumssitzung schriftlich
mitgeteilt.
Bereits geleistete Zahlungen bleiben Eigentum des Vereins.
§ 6 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt,
1. an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen,
2. Anträge zu stellen,
3. ab dem vollendeten 18. Lebensjahr das Stimmrecht auszuüben.
§ 7 Pflichten der Mitglieder
1. Die Satzung und Beschlüsse des Vereins zu befolgen.
2. Nicht gegen die Interessen des Fanclubs zu handeln.
3. Die festgelegten Beiträge (gern. aktuellem Sepa Lastschriftmandat) zu entrichten.
4. An allen Veranstaltungen und bei sonstigen Aktivitäten des Fanclubs nach
besten Kräften mitzuwirken.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ.
Sie findet einmal jährlich als Jahreshauptversammlung statt. Sie wird vom
Präsidenten nach Bedarf oder nach Antrag von mindestens 25% der Mitglieder
einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Einberufung mindestens zwei Wochen
vorher den Mitgliedern in geeigneter Weise (z.B. Email, WhatsApp, Homepage) angezeigt wird.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind mindestens eine
Woche vorher beim Präsidium schriftlich einzureichen.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Entlastung des Präsidiums
2. Wahl der Präsidiumsmitglieder
3. Wahl der Kassenprüfer
4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
§ 9 Präsidium
Das Präsidium im Sinne des §26 BGB besteht aus:
1. dem Präsidenten
2. dem Vizepräsidenten
3. dem Schatzmeister
4. dem Schriftführer
5. einem oder mehrerer Beisitzer.
Das Präsidium wird für 2 Jahre gewählt. Das Präsidium ist jährlich von der Mitgliederversammlung zu entlasten.
Der Präsident vertritt den Verein (Fanclub) nach innen und aussen, beruft Präsidiumssitzungen und die Mitgliederversammlungen
ein und leitet sie. Er hat ferner die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Präsidiums.
Im Verhinderungsfalle übernimmt der Vizepräsident die Vertretung mit allen Rechten und Pflichten.
Der Schatzmeister nimmt die Geldgeschäfte des Vereins (Fanclubs) wahr. Die Einnahmen und Ausgaben sind von ihm,
aufgegliedert nach den Zweck bestimmungen nachzuweisen .
Über alle Versammlungen bzw. Sitzungen sind Protokolle durch den Schriftführer zu führen.
Sämtliche Protokolle sind vom Schriftführer und vom Präsident bzw. Vizepräsident zu unterzeichnen.
Das Präsidium haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Vereins.
Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
§ 10 Aufgaben des Präsidiums
Die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder ist ehrenamtlich.
Das Präsidium hat die Geschäfte des Vereins (Fanclubs) nach den Vorschriften der Satzung und nach der Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen.
Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend sind. Das Präsidium beschließt mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Präsidiumssitzungen sollen nach Möglichkeit einmal im Quartal stattfinden.
§ 11 Satzungsänderungen
Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung gefasst werden. Satzungsänderungen sind schriftlich beim Präsidium zu beantragen. In diesem Fall ist zur nächsten Mitgliederversamm lun g, abweichend zu §7, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung oder eine Auflösung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins (Fanclubs) oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vereinsvermögen auf einer Abschlussfeier aufgelöst.
§ 12 Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr
Lastrup, den 04.07.2017
Präsident _____________________________________
Vizepräsident _____________________________________
Schatzmeister _____________________________________
Schriftführer _____________________________________
Die persönlich anwesenden Gründungsmitglieder am 20.12.2016 waren:
Brinkmann, Rudolf
Brockhage, Alfred
Burrichter, Ulrich
Grünlob, Klemens
Koopmann, Lena
Lanfermann, August
Lübbers, Paul
Meyer, Klaus
Osterhus, Josef
Peek, Klaus
Peek, Sophie-Marie
Rump, Hans-Jürgen
Sommer, Martin
von Hammel, Werner
Wienken, Wolfgang